top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebüro Quiatek "Die Reiseverführer" Individualreisen

Reisebüro Quiatek Dortmund

(Stand: November 2024) Gültig für Reisen mit Abreisedatum ab 1.11.2024

1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtungen des Reisenden

​Ihre Reiseanmeldung nehmen wir schriftlich, telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail entgegen. Bei allen Anmeldeformen erteilen Sie uns einen verbindlichen Auftrag. Mit dem Buchungsauftrag akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen und stehen für die Vertragsverpflichtungen der von Ihnen mit angemeldeten Reisenden wie für Ihre eigenen ein.

​Mit Vertragsabschluss erhalten Sie die Formulare zu der für Sie geltenden Reiserichtlinie (§651 BGB). Diese sind zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung verbindliche Vertragsgrundlage. ​Sie erhalten Ihre Reisebestätigung/Rechnung ausschließlich per E-Mail. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Buchung damit nicht mehr kostenfrei stornierbar. ​Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den wir als Veranstalter 10 Tage gebunden sind und den Sie innerhalb dieser Frist annehmen können.

2. Zahlungen / Reiseunterlagen

Nach Abschluss des Reisevertrags ist eine Anzahlung auf den Reisepreis zu leisten. Diese Anzahlung richtet sich nach den Forderungen der einzelnen Unterkünfte und kann unterschiedlich ausfallen. Sie finden die jeweils fällige Summe auf Ihrer Buchungsbestätigung. Die Mindestanzahlung ist jedoch in jedem Falle 25% auf den Reisepreis. Zahlungen für unsere Reisen, sofern es eine Pauschalreise, also inklusive im Pauschalpreis enthaltene Fluganreise ist, sind abgesichert bei der R+V Versicherung AG. Die Restsumme muss bis 4-6 Wochen vor Reisebeginn bei uns eingegangen sein. Auch hier entnehmen Sie die Frist Ihrer Buchungsbestätigung. Es folgt keine weitere Zahlungsaufforderung. Ihre Zahlung kann in bar, per EC-Karte oder per Überweisung erfolgen. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich, da wir ansonsten ganz allgemein die Reisepreise anheben müssten, um das Disagio an die Kreditkartenunternehmen abzudecken. Vertragsabschlüsse 6 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.

Sofern Sie die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leisten, können wir nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung (siehe unten) verlangen.

​Reiseunterlagen mit Vouchern für Hotels oder Leistungen, zusammen mit einem Informationsheft erhalten Sie rechtzeitig vor Abreise.

3. Vermittelte Leistungen – Weitere, erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen

Bei ausdrücklich in der Reiseausschreibung als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z.B. Besuch von Veranstaltungen) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler und haften grundsätzlich nicht für diese vermittelten Leistungen. Dasselbe gilt für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung unserer Reiseleitungen vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen von Leistungen, die unabhängig von den im Reisepreis inkludierten Leistungen nach Buchungsauftrag von Ihnen individuell hinzugebucht werden, entbinden Sie nicht vom Reisevertrag. Wir sind verpflichtet, Sie über Änderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr Email-Postfach und Ihre WhatsApp-Korrespondenz.

5. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als 21 Tage vor Reisebeginn, durch E-Mail erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Wir haben dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

Vor Reisebeginn können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll schriftlich gegenüber uns als Veranstalter erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei uns. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung bei mehrtägigen Reisen nach Ziff. 6.1 bzw. 6.2 verlangen.

6.1 Unsere Entschädigungspauschalen (Gilt eine besondere, abweichende Staffel, so finden Sie einen Hinweis in Ihrer Reisebestätigung)

Bis 49 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises

48-34 Tage vor Reiseantritt 35% des Reisepreises

33 - 28 Tage vor Reiseantritt 45% des Reisepreises

27-14 Tage vor Reiseantritt 55% des Reisepreises

13 - 7 Tage vor Reiseantritt 65% des Reisepreises

6 - 0 Tage vor Reiseantritt 95% des Reisepreises

 

Dem Reisenden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist als die o.g.. Pauschale. Offene Stornosummen sind umgehend auszugleichen, auch wenn Sie eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Für Erstattungen im Rahmen der Versicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.

 

7. Reiseschutz / Versicherungen.

Dem Reisenden wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung/Reiseabbruchversicherung und Auslandsreisekranken-versicherung dringend empfohlen.

 

​8. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Wir können jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. Eine Umbuchung ist aufgrund der individuell zugeschnittenen Reise nicht möglich. Es fallen dieselben Kosten an wie bei einer Stornierung.

 

9. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind und wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt haben. Durch den Rücktritt verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und sind zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet.

 

10. Haftung

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen und Ausflügen vor Ort erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Reisebüro Quiatek übernimmt hierfür keine Haftung.

 

11. Preiserhöhungen

Reisebüro Quiatek behält sich ausdrücklich Preiserhöhungen im nach der Richtlinie (EU) 2015/2032 vorgesehenen Rahmen von maximal 8% des Reisepreises vor, sofern bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffpreise) sich erhöhen.

 

12. Verjährung – Geltendmachung

Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.​

 

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir Sie falsch informiert haben. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.​

 

14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Da wir zurzeit nicht an diesem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, kann diese Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden. Gerichtsstand ist unser Firmensitz in Dortmund.

bottom of page